Steuerfreier Hinzuverdienst, eine höhere Rente ab Juli und ein größerer Freibetrag bei der Betriebsrente: Mehrere dieser Neuerungen wirken bereits 2026, doch einzelne bleiben im Alltag leicht unbemerkt. Diese Seite ordnet die wichtigsten Punkte sachlich ein, jeweils mit Verweis auf die zuständigen Stellen.
Gesponserter Informationsbeitrag von Kaufoma · Stand: 24. Juni 2026
Zur Einordnung: Die folgenden Informationen sind allgemein gehalten und ersetzen keine persönliche Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Eine konkrete Empfehlung für oder gegen einzelne Entscheidungen wird hier nicht ausgesprochen. Verbindliche Auskünfte zu Ihrer Situation erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Seit Anfang 2026 gilt die sogenannte Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitet, kann monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen, das entspricht 24.000 Euro im Jahr. Der Freibetrag ist monatsbezogen: Wer in einem Monat weniger verdient, kann den nicht genutzten Teil nicht in einen späteren Monat übertragen.
Beantragen müssen Rentnerinnen und Rentner die Aktivrente nicht. Liegen die Voraussetzungen vor, berücksichtigt der Arbeitgeber den Freibetrag direkt über die Lohnabrechnung.
Wichtig zu wissen: Das frühere Anschlussverbot ist entfallen. Befristete Verträge mit dem bisherigen Arbeitgeber sind nun ohne gesonderten Sachgrund möglich. Genau dieser Punkt geht im Alltag häufig unter, weil er nicht im Mittelpunkt der Berichterstattung steht.
Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung hat den Wert am 5. März 2026 offiziell bestätigt. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich dadurch von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Die Anpassung erfolgt automatisch und gilt einheitlich für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.
Was die Erhöhung konkret bedeutet, zeigen einige Beispielwerte. Die Beträge beziehen sich auf die monatliche Bruttorente vor Abzügen.
| Bruttorente bisher | Erhöhung um 4,24 % | Neue Bruttorente |
|---|---|---|
| 1.200 Euro | 50,88 Euro | 1.250,88 Euro |
| 1.500 Euro | 63,60 Euro | 1.563,60 Euro |
| 1.800 Euro | 76,32 Euro | 1.876,32 Euro |
Die Rentenanpassung folgt der Haltelinie von 48 Prozent für das Rentenniveau. Mit dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Rentenpaket wurde diese Haltelinie bis zur Rentenanpassung 2031 verlängert. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2026 bei 18,6 Prozent.
Wer eine Betriebsrente bezieht, profitiert 2026 von einem höheren Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er beträgt nun 197,75 Euro im Monat und entspricht einem Zwanzigstel der bundeseinheitlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro. Im Vergleich zu 2025 ist das ein Anstieg um 10,50 Euro.
Betriebsrenten bis zu dieser Grenze bleiben beim Krankenversicherungsbeitrag frei. Erst der Teil oberhalb von 197,75 Euro wird mit dem vollen Beitragssatz belegt. Zu beachten ist: Der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung. In der Pflegeversicherung wird der Beitrag weiterhin auf die gesamte beitragspflichtige Betriebsrente erhoben.
Bei einer Betriebsrente von 250 Euro im Monat liegen 52,25 Euro über dem Freibetrag von 197,75 Euro. Krankenversicherungsbeiträge fallen dann nur auf diese 52,25 Euro an, nicht auf die volle Betriebsrente.
Nicht jede Änderung gilt für jeden. Die folgende Einordnung hilft dabei, schnell einzuschätzen, welche Punkte für die eigene Situation wichtig sein könnten.
Für den ersten vollen Rentenjahrgang gilt der neue Besteuerungsanteil von 84 Prozent. Zugleich greift ab Juli die Erhöhung um 4,24 Prozent.
Der einmal festgelegte Rentenfreibetrag bleibt unverändert. Auch hier wirkt die Rentenerhöhung ab Juli 2026.
Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann den Aktivrente-Freibetrag von 2.000 Euro nutzen.
Der höhere Freibetrag von 197,75 Euro senkt die Krankenkassenbeiträge auf kleinere Betriebsrenten.
Die Mütterrente III erkennt ab 2027 zusätzliche Erziehungszeiten an. Rund 10 Millionen Menschen könnten davon profitieren.
Mit dem beschlossenen Altersvorsorgedepot entsteht ab 2027 eine neue Form der geförderten privaten Vorsorge.
Rund um die Reform kursieren einige Annahmen, die so nicht zutreffen. Drei davon tauchen besonders oft auf.
Annahme: Die Haltelinie für das Rentenniveau gilt bis 2039.
Sachlage: Die Haltelinie von 48 Prozent wurde bis zur Rentenanpassung 2031 verlängert. Die Zahl 2039 stammt aus einem früheren Vorhaben, das nicht beschlossen wurde.
Annahme: Alle Rentner müssen ab 2026 mehr Steuern zahlen.
Sachlage: Der neue Besteuerungsanteil von 84 Prozent betrifft den Jahrgang, der 2026 erstmals in Rente geht. Bestandsrentner behalten ihren bisherigen Freibetrag.
Annahme: Die Aktivrente gilt auch für Minijobs.
Sachlage: Der Freibetrag von 2.000 Euro gilt nur bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, nicht bei Minijobs, Selbständigkeit oder Beamtenpensionen.
Ein Teil der Änderungen ist bereits geltendes Recht, anderes wirkt erst in den kommenden Jahren. Diese Übersicht trennt beides.
Aktivrente und die neuen Werte bei Mindestlohn (13,90 Euro) und Minijob-Grenze (603 Euro): gültig seit dem 1. Januar 2026.
Rentenerhöhung 4,24 Prozent ab 1. Juli 2026 sowie die Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 aus dem Rentenpaket 2025.
Mütterrente III tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Auszahlung beginnt aus technischen Gründen voraussichtlich 2028, mit Nachzahlung.
Altersvorsorgedepot: Bundestag und Bundesrat haben die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge 2026 verabschiedet. Der geplante Start ist der 1. Januar 2027. Bestehende Riester-Verträge laufen unabhängig davon weiter.
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf offiziellen Veröffentlichungen. Stand: 24. Juni 2026.
Rentenanpassung 2026: Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent.
deutsche-rentenversicherung.deSteueranteil für Neu-Rentner liegt 2026 bei 84 Prozent.
deutsche-rentenversicherung.deÄnderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026.
deutsche-rentenversicherung.deSozialversicherungsrechengrößen 2026, darunter Bezugsgröße und Beitragssatz.
deutsche-rentenversicherung.deMütterrente III: Anerkennung von Kindererziehungszeiten ab 2027.
deutsche-rentenversicherung.deGesetzentwurf zur neuen Aktivrente: bis zu 2.000 Euro steuerfrei.
bundesfinanzministerium.deBeantworten Sie vier kurze Fragen. Wir senden Ihnen anschließend eine Zusammenfassung der für Sie relevanten Änderungen per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenfrei und unverbindlich.
Kaufoma stellt hier allgemeine Informationen zur Rentenreform 2026 bereit. Dieser Beitrag ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung und enthält keine Anlageempfehlungen. Maßgeblich sind die offiziellen Angaben der zuständigen Stellen. Stand der Informationen: 24. Juni 2026.